Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen für Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Gebäudeservice
1. Keine Vorauszahlung
Eine Anzahlung oder Vorauszahlung wird grundsätzlich nicht verlangt. Die Zahlung erfolgt erst nach vollständiger Durchführung der vereinbarten Arbeiten.
2. Rechnungsstellung und Zahlungsfrist
Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftraggeber eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag muss spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum vollständig auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto gutgeschrieben sein.
3. Zahlungsart
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto. Eine Barzahlung ist nur möglich, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart und eine entsprechende Quittung ausgestellt wird.
4. Zahlungsverzug
Wird der Rechnungsbetrag nicht fristgerecht bezahlt, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug. Gesetzliche Verzugszinsen und gegebenenfalls weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten bleiben vorbehalten. Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein.
5. Beanstandungen
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich der ausgeführten Arbeiten sollen dem Auftragnehmer möglichst unverzüglich und konkret mitgeteilt werden. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere Mängelrechte und ein Zurückbehaltungsrecht im gesetzlich zulässigen Umfang, bleiben unberührt.
6. Geltung
Diese Zahlungsvereinbarung gilt nur, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurde und keine individuell getroffene Vereinbarung entgegensteht. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Auftragnehmer
Südwest Gebäudeservice – Cihad Dogan
Wunnensteinstraße 26 · 71634 Ludwigsburg
Telefon: 0177 3695091
E-Mail: [email protected]